Ambulante Pflege · Mülheim an der Ruhr Behandlungspflege zu Hause
Behandlungspflege sind medizinische Leistungen zu Hause, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet: Medikamente richten und geben, Injektionen, Verbandwechsel, Blutzuckermessung, Kompressionsstrümpfe.
Für wen
Für alle, die eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege haben, unabhängig vom Pflegegrad. Wenn noch keine Verordnung vorliegt, helfen wir beim Weg dorthin.
Unsere Pflegefachkräfte übernehmen sie; nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung wird die Behandlungspflege in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet.
Typische Leistungen
- Medikamente richten und verabreichen
- Injektionen, zum Beispiel Insulin oder Thrombosespritzen
- Verbandwechsel bei Wunden nach ärztlicher Anordnung
- Blutzucker- und Blutdruckmessung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Welche Leistungen wir im Einzelfall übernehmen können, klären wir mit Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Spezialisierte Leistungen sagen wir nur zu, wenn wir sie fachlich sicher erbringen können.
Abgrenzung
Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung (SGB V) und braucht eine Verordnung. Grundpflege wie Waschen und Anziehen wird in der Regel über die Pflegeversicherung finanziert (SGB XI). Beides können wir kombinieren.
So läuft es ab
- Verordnung von der Ärztin oder dem Arzt. Wir sagen Ihnen, welche Angaben darauf stehen müssen.
- Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Verordnung reichen wir für Sie ein.
- Start der Versorgung zu den vereinbarten Zeiten. Wir dokumentieren jeden Einsatz und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrer Arztpraxis ab.
Kostenweg
Die verordnete Behandlungspflege übernimmt nach Genehmigung in der Regel die Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte zahlen eine gesetzliche Zuzahlung, die wir Ihnen vorab erklären; Befreiungen sind möglich. Kosten der ambulanten Pflege
Das Angebot kennenlernen
Vom ärztlichen Auftrag zum Einsatz zu Hause.
Für eine verordnete Leistung müssen Bedarf, Verordnung und mögliche Versorgung zusammenpassen.
Verordnung bereithalten
Welche Leistung wurde verordnet und ab wann wird sie benötigt? Halten Sie die Unterlagen für das persönliche Gespräch bereit.
Versorgung abstimmen
Wir klären mit Ihnen Leistungsumfang, Einsatzmöglichkeiten und die nächsten organisatorischen Schritte. Eine Anfrage ersetzt keine Zusage für einen bestimmten Termin.
