Pflege in Mülheim an der Ruhr Kosten und Finanzierung der Pflege
Was die Pflegekasse übernimmt, was Sie selbst tragen und wie ein Antrag läuft. Jede Zahl trägt Stand und Quelle.

Drei Fragen zuerst
- Gibt es einen Pflegegrad? Er entscheidet über die Höhe fast aller Leistungen. Wenn nicht: formlos bei der Pflegekasse beantragen.
- Wo findet die Pflege statt? Zu Hause, in der Tagespflege, im Haus oder in der eigenen Wohnung mit Betreuung. Jede Form hat eigene Beträge.
- Was bleibt bei Ihnen? Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und der Eigenanteil an der Pflege. Dafür gibt es je nach Pflegeform den Entlastungsbetrag, den Leistungszuschlag der Pflegekasse, Pflegewohngeld und im Einzelfall Hilfe zur Pflege.
Ein persönliches Angebot erläutert die Kosten für das gewünschte Haus, die Tagespflege oder die Pflege zu Hause.
Höchstbeträge der Pflegekasse je Monat
Tagespflege: Höchstbetrag der Pflegekasse je Monat, Stand 14.09.2026
- Pflegegrad 1 131 € aus dem Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2 721 €
- Pflegegrad 3 1.357 €
- Pflegegrad 4 1.685 €
- Pflegegrad 5 2.085 €
Zusätzlich zu Pflegegeld oder ambulanten Sachleistungen. Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst. Die Finanzierung der Investitionskosten klären wir gesondert im persönlichen Angebot. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach SGB XI.
Ambulante Pflege (Sachleistung): Höchstbetrag der Pflegekasse je Monat, Stand 14.09.2026
- Pflegegrad 1 kein Anspruch, nur Entlastungsbetrag 131 €
- Pflegegrad 2 796 €
- Pflegegrad 3 1.497 €
- Pflegegrad 4 1.859 €
- Pflegegrad 5 2.299 €
Höchstbetrag der Pflegekasse je Monat für Leistungen des Pflegedienstes; Kombination mit Pflegegeld möglich. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach SGB XI.
Vollstationäre Pflege: Höchstbetrag der Pflegekasse je Monat, Stand 14.09.2026
- Pflegegrad 1 131 €
- Pflegegrad 2 805 €
- Pflegegrad 3 1.319 €
- Pflegegrad 4 1.855 €
- Pflegegrad 5 2.096 €
Dazu kommt der Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil: 15 % im ersten Jahr, 30 %, 50 %, ab dem vierten Jahr 75 %. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst, ggf. mit Pflegewohngeld. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach SGB XI.
Weitere Bausteine
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für alle Pflegegrade, für Betreuung, Tagespflege-Eigenanteil oder Alltagshilfe; Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden (§ 45b Abs. 1 SGB XI, geprüft am 05.10.2026).
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € (Pflegegrad 2 bis 5, seit 01.07.2025); Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen im Jahr.
- Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist bei Pflegegeld einmal im Halbjahr erforderlich, mit Pflegegrad 4 oder 5 auf Wunsch vierteljährlich. Mehr zum Beratungsbesuch.
- Pflegewohngeld (NRW): übernimmt unter Voraussetzungen die Investitionskosten im Haus; keine Sozialhilfe.
- Hilfe zur Pflege: Sozialhilfe, wenn Einkommen, Vermögen und Kassenleistungen nicht reichen. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern werden bei der Hilfe zur Pflege grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn deren jährliches Gesamteinkommen jeweils mehr als 100.000 € beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Für nicht getrennt lebende Ehe- und Lebenspartner gilt diese Grenze nicht: Ihr Einkommen und Vermögen wird bei der Prüfung der Hilfe zur Pflege berücksichtigt (§ 19 Abs. 3 SGB XII). Die Voraussetzungen im Einzelfall klärt das Sozialamt.
- Behandlungspflege zu Hause: zahlt die Krankenkasse nach Verordnung, mit gesetzlicher Zuzahlung.
Stand 14.09.2026, Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, AOK-Rechengrößen (15.12.2025), vdek. Keine Kostenzusage im Einzelfall.
Kosten je Angebot
Tagespflege
Pflegekasse, Eigenanteil, Fahrtkosten, Beispielrechnung.
Pflege zu Hause
Sachleistung, Pflegegeld, Behandlungspflege, Kostenvoranschlag.
Platz im Haus
Eigenanteil mit Leistungszuschlag, Unterkunft, Investitionskosten, Pflegewohngeld.
Betreutes Wohnen
Miete an die MWB, Betreuungspauschale, Wahlleistungen.
So erfahren Sie unsere Preise
Ihr persönliches Angebot zeigt die Kosten des gewählten Angebots, den Anteil der Pflegeversicherung und Ihren voraussichtlichen Eigenanteil. Unser Kundenmanagement geht diese Angaben mit Ihnen durch.
Das Angebot kennenlernen
Mit dem konkreten Angebot weitergehen.
Die Finanzierung hängt auch davon ab, welche Unterstützung Sie nutzen.
Zu Hause und tagsüber
Vergleichen Sie die Kosteninformationen zur ambulanten Pflege und Tagespflege mit Ihrem persönlichen Bedarf.
Wohnen in der Pflegeeinrichtung
Für den gewünschten Aufenthalt erläutern wir das Angebot des konkreten Hauses.
Die eigene Wohnung
Miete, Betreuung und zusätzliche Pflege werden im Betreuten Wohnen getrennt betrachtet.
