Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 · Mülheim Gut beraten.
Bei Ihnen zu Hause.
Ein Beratungsbesuch unterstützt Sie und Ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Gemeinsam besprechen wir den Alltag, hilfreiche Unterstützung und Ihre Fragen.

Für die häusliche Pflege
Unterstützung für die Menschen,
die täglich da sind.
Wer Pflegegeld bezieht, ruft mit Pflegegrad 2 bis 5 einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch ab. Mit Pflegegrad 4 oder 5 können Sie ihn auf Wunsch vierteljährlich nutzen. Weitere Anspruchsberechtigte können einen Besuch ebenfalls nutzen.
Die Vergütung des gesetzlichen Beratungsbesuchs trägt grundsätzlich die zuständige Pflegeversicherung, bei Beihilfeberechtigung anteilig der Beihilfeträger. Ihren Anspruch und die Abrechnung klären wir vorab.
Quelle: § 37 SGB XI · Rechtsinformation, abgerufen am 04.10.2026.
Termin anfragen
Hinterlassen Sie Ihre Rufnummer. Pflegegrad, Frist und Versicherungsangaben klären wir im persönlichen Gespräch.
Zu Hause ins Gespräch kommen
Wir sprechen über Ihre Pflegesituation und praktische Unterstützung im Alltag.
Empfehlungen und Nachweis
Sie erhalten Hinweise für die weitere Versorgung; den erforderlichen Nachweis besprechen wir mit Ihnen.
Das Angebot kennenlernen
Damit der Besuch Ihre Fragen beantwortet.
Notieren Sie vor dem Gespräch, welche Situationen zu Hause gut gelingen und wo Unsicherheit entsteht.
Alltag und Unterstützung
Welche Handgriffe fallen schwer? Welche Hilfen sind bereits vorhanden? Diese Fragen helfen, die Beratung auf Ihre Situation auszurichten.
Termin und Nachweis
Eine Frist oder Rückfrage Ihrer Pflegekasse klären Sie bei der Terminabstimmung. Versicherungsangaben und Nachweise besprechen wir persönlich.
Weiterer Pflegebedarf
Wenn Sie darüber hinaus eine regelmäßige Versorgung benötigen, wird diese gesondert besprochen und vereinbart.
Ihr nächster Schritt
Vereinbaren wir
Ihren Beratungsbesuch.
Sie müssen noch nicht alle Antworten kennen. Unser Kundenmanagement hört zu und klärt mit Ihnen, welche Unterstützung passt.
Montag bis Freitag · 8 bis 16 Uhr
