Pflegeeinrichtungen · Mülheim an der Ruhr Kosten der stationären Pflege
Was ein Platz im Haus kostet, setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Hier erklären wir sie, mit Stand und Quelle.
Was die Pflegekasse zahlt
Vollstationäre Pflege: Höchstbetrag der Pflegekasse je Monat, Stand 14.09.2026
- Pflegegrad 1 131 €
- Pflegegrad 2 805 €
- Pflegegrad 3 1.319 €
- Pflegegrad 4 1.855 €
- Pflegegrad 5 2.096 €
Dazu kommt der Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil: 15 % im ersten Jahr, 30 %, 50 %, ab dem vierten Jahr 75 %. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst, ggf. mit Pflegewohngeld. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach SGB XI.
Was für Sie gilt, rechnen wir im Gespräch aus.
Die Bausteine Ihres Eigenanteils
- Pflegebedingter Eigenanteil: Der Teil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht deckt. Er ist in jedem Haus für alle Pflegegrade gleich hoch. Die Pflegekasse zahlt darauf einen Leistungszuschlag: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten, ab dem vierten Jahr 75 %.
- Unterkunft und Verpflegung: Zimmer, Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche.
- Investitionskosten: der Anteil für Gebäude und Ausstattung. Dafür gibt es in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen Pflegewohngeld, das keine Sozialhilfe ist.
- Ausbildungszuschlag: ein gesetzlich vorgesehener Anteil zur Finanzierung der Pflegeausbildung.
Wenn das Geld nicht reicht
Informationen zum Antrag auf Pflegewohngeld erhalten Sie beim Sozialamt der Stadt. Reichen Einkommen, Vermögen, Pflegekasse und Pflegewohngeld zusammen nicht aus, kann Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragt werden. Bei Pflegegrad 1 gibt die Pflegekasse für den Aufenthalt im Haus einen monatlichen Zuschuss von 131 €.
Zur Einordnung
Die gesetzlichen Leistungen der Pflegekasse und die Kosten einer Pflegeeinrichtung sind unterschiedliche Beträge. Für Ihre persönliche Planung benötigen Sie ein individuelles Kostenangebot.
So erfahren Sie unsere Preise
Unsere aktuellen Preise nennt Ihnen das Kundenmanagement: 0208 3081-100, Mo bis Fr 8:00 bis 16:00 Uhr.
Gesetzliche Beträge: Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 14.09.2026.
Das Angebot kennenlernen
Kosten für das konkrete Haus klären.
Die Entscheidung braucht ein nachvollziehbares Angebot für den gewünschten Aufenthalt.
Bestandteile unterscheiden
Pflegebezogene Kosten, Unterkunft, Verpflegung und weitere Entgeltbestandteile werden im persönlichen Angebot erläutert.
Offene Finanzierungsfragen notieren
Welche Leistungen kommen in Ihrer Situation infrage, welche Nachweise sind nötig und welcher Eigenanteil bleibt? Diese Fragen sollten vor dem Einzug geklärt sein.
Die Kosten einer Pflegeeinrichtung werden häufig als Pflegeheim-Kosten bezeichnet; Ihren individuellen Eigenanteil klären wir im persönlichen Angebot.
Mehr dazu: Eigenanteil im Pflegeeinrichtung erklärt · Aufnahmeberatung.
