Die drei Schritte
- Anrufen oder Rückruf wünschen. Sie schildern kurz die Situation; wir prüfen, ob Ihre Adresse zu unseren Touren passt.
- Erstgespräch zu Hause. Eine Pflegefachkraft schaut mit Ihnen, was nötig ist: Grundpflege, Behandlungspflege nach Verordnung, Beratungsbesuche. Sie erhalten einen Kostenvoranschlag.
- Start. Pflegevertrag, feste Zeiten, festes Team. Änderungen sind jederzeit möglich.
Was Sie vorher brauchen und was nicht
Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung für das Erstgespräch. Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, kann ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung infrage kommen (§ 37 Abs. 1a SGB V). Sie muss ärztlich verordnet werden; eine im Haushalt lebende Person darf die notwendige Versorgung nicht übernehmen können. Der Anspruch besteht in der Regel für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall, in begründeten Ausnahmefällen länger. Besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme, sind private Kosten vor dem Beginn zu vereinbaren. Welche Leistungen unser Dienst übernehmen kann, klären wir vorab mit Ihnen. Hilfe im Haushalt leisten wir nicht selbst. Dafür arbeiten wir mit der Seniorenbetreuung Goldmarie zusammen. Für Behandlungspflege wie Injektionen oder Verbandwechsel braucht es eine ärztliche Verordnung, die wir bei der Krankenkasse einreichen.
Was die Pflegekasse zahlt
Die Sachleistung deckt Grundpflege und Betreuung bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads (Pflegegrad 2: 796 €, Pflegegrad 5: 2.299 € im Monat). Was Sie davon nicht nutzen, erhalten Sie anteilig als Pflegegeld. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Gesetzliche Beträge: Stand 14.09.2026, Quelle Bundesministerium für Gesundheit.
Mehr dazu: ambulanter Pflegedienst in Mülheim.
