Unsere Geschichte
Krankenpflege wird bundesweit geregelt
Ab dem 19. Juli 1957 dürfen sich nur Menschen mit staatlicher Erlaubnis „Krankenschwester“, „Krankenpfleger“ oder „Kinderkrankenschwester“ nennen. Die Ausbildung dauert drei Jahre: zwei Jahre Lehrgang, dann ein Jahr praktische Tätigkeit.
Die Altenpflege bleibt zunächst ohne staatliche Regelung. Als erstes Land legt Nordrhein-Westfalen 1969 eine Ausbildungsordnung für sie vor.
