Unsere Geschichte

Krankenpflege wird bundesweit geregelt

Ab dem 19. Juli 1957 dürfen sich nur Menschen mit staatlicher Erlaubnis „Krankenschwester“, „Krankenpfleger“ oder „Kinderkrankenschwester“ nennen. Die Ausbildung dauert drei Jahre: zwei Jahre Lehrgang, dann ein Jahr praktische Tätigkeit.

Die Altenpflege bleibt zunächst ohne staatliche Regelung. Als erstes Land legt Nordrhein-Westfalen 1969 eine Ausbildungsordnung für sie vor.

Beleg: Krankenpflegegesetz vom 15. Juli 1957, BGBl. I S. 716; BVerfG, Urteil vom 24. Oktober 2002 – 2 BvF 1/01

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