Unsere Geschichte
Hilfe zur Pflege wird Gesetz
Altenhilfe soll helfen, ‚Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu überwinden und Vereinsamung im Alter zu verhüten‘. Dazu gehört Hilfe bei der Suche nach einer altersgerechten Wohnung, beim Besuch geselliger und kultureller Veranstaltungen und beim Kontakt zu nahestehenden Menschen.
Zuständig sind vor Ort die Kommunen.
Beleg: Bundessozialhilfegesetz vom 30. Juni 1961, in Kraft seit 1. Juni 1962
