Für Angehörige · Mülheim an der Ruhr Kosten und Rechte
Wer zahlt was, und welche Rechte haben Sie? Die wichtigsten Regeln in Kürze, mit Stand und Quelle.
Ihre Rechte
- Freie Wahl: Sie wählen Ihren Pflegedienst und Ihre Pflegeeinrichtung. Den ambulanten Pflegevertrag können Pflegebedürftige nach § 120 Abs. 2 SGB XI jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für Wohn- und Betreuungsverträge gelten andere Regeln: regulär schriftlich bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats. § 11 WBVG regelt auch Kündigungen ohne Frist, etwa in den ersten zwei Wochen oder aus wichtigem Grund. Klären Sie die Anschlussversorgung vor dem Wechsel.
- Kostenlose Pflegeberatung: Jede Pflegekasse muss Ihnen eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten; zusätzlich beraten Pflegestützpunkte unabhängig. Unsere Beratung ersetzt das nicht, sie ergänzt es.
- Widerspruch: Gegen einen Pflegegradbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir helfen bei der Begründung.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: Berufstätige können sich für die Pflege naher Angehöriger freistellen oder die Arbeitszeit verringern lassen; bei akuten Situationen bis zu zehn Arbeitstage kurzfristig. Details klärt Ihr Arbeitgeber, Pflegeunterstützungsgeld die Pflegekasse.
- Heimvertrag: Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz müssen alle Entgeltbestandteile ausweisen; Erhöhungen sind zu begründen und anzukündigen.
Was die Kassen zahlen
- Tagespflege: eigener Monatsbetrag je Pflegegrad, zusätzlich zum Pflegegeld.
- Ambulante Pflege: Sachleistung je Pflegegrad, kombinierbar mit Pflegegeld; Behandlungspflege über die Krankenkasse.
- Platz im Haus: fester Betrag je Pflegegrad plus Leistungszuschlag auf den Eigenanteil; Pflegewohngeld für Investitionskosten in NRW.
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € (Pflegegrad 2 bis 5, seit 01.07.2025).
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für alle Pflegegrade.
Stand 14.09.2026, Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, AOK-Rechengrößen (15.12.2025).
Alle Beträge je Pflegegrad im Überblick
Für Ihre Situation rechnen wir es gemeinsam durch.
