Für Angehörige · Mülheim an der Ruhr Nach dem Krankenhaus

Sie müssen das nicht allein klären. Wenn ein Angehöriger aus dem Krankenhaus kommt, ist die Zeit knapp und die Fragen sind groß.

Ein Anruf genügt, den Rest besprechen wir.

0208 3081-100 Mo bis Fr 8:00 bis 16:00 Uhr

Rückruf wünschen

Hier ist der Weg, Schritt für Schritt.

Schritt für Schritt

  1. Entlassmanagement nutzen. Das Krankenhaus muss die Entlassung vorbereiten. Fragen Sie den Sozialdienst nach Verordnungen, Hilfsmitteln und dem geplanten Entlasstag.
  2. Rufen Sie uns an oder hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir rufen Sie in der Regel innerhalb eines Arbeitstags zurück, Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr. Sagen Sie uns, wann die Entlassung geplant ist.
  3. Weg festlegen. Ambulante Pflege zu Hause, Kurzzeitpflege in einem unserer drei Häuser, Tagespflege als Brücke oder ein dauerhafter Platz im Haus.
  4. Pflegegrad klären. Falls noch keiner besteht: Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen, am besten noch aus dem Krankenhaus heraus. Wir helfen dabei.

Kein Notdienst: In medizinischen Notfällen wählen Sie 112. Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter 116117.

Ihre Optionen im Überblick

Zu Hause mit ambulanter Pflege

Wenn jemand zu Hause ist oder die Unterstützung morgens und abends reicht. Behandlungspflege nach Verordnung übernehmen wir ebenfalls.

Kurzzeitpflege im Haus

Für Wochen, in denen zu Hause noch nichts geht: in einem unserer drei Häuser, mit Pflege und Betreuung, bis der nächste Schritt klar ist.

Tagespflege als Brücke

Tagsüber in Gesellschaft und versorgt, abends zu Hause. Oft die Lösung, wenn Angehörige tagsüber arbeiten.

Kurzzeitpflege in unseren drei Häusern

Unterlagen als Orientierung

Entlassbrief, Medikationsplan, Pflegegradbescheid, Verordnungen. Nichts davon ist Voraussetzung für das erste Gespräch. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam.

Was die Kasse in dieser Zeit zahlt

Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, kann ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung infrage kommen (§ 37 Abs. 1a SGB V). Sie muss ärztlich verordnet werden; eine im Haushalt lebende Person darf die notwendige Versorgung nicht übernehmen können. Der Anspruch besteht in der Regel für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall, in begründeten Ausnahmefällen länger. Hilfe im Haushalt leisten wir nicht selbst. Dafür arbeiten wir mit der Seniorenbetreuung Goldmarie zusammen.

Reicht diese Hilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung nicht aus, kommt ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 Kurzzeitpflege zulasten der Krankenkasse infrage (§ 39c SGB V). Klären Sie mit dem Entlassmanagement und Ihrer Krankenkasse die Voraussetzungen, Kostenübernahme und eine geeignete Einrichtung. Eine Anfrage bei uns ist keine Zusage einer Aufnahme oder Kostenübernahme.

Kann die erforderliche Anschlussversorgung nach einer Krankenhausbehandlung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand organisiert werden, kommt für längstens zehn Tage Übergangspflege in einer gesetzlich vorgesehenen Einrichtung oder im Krankenhaus infrage (§ 39e SGB V). Das gilt unabhängig vom Pflegegrad. Das Krankenhaus muss die Voraussetzungen dokumentieren; wenden Sie sich frühzeitig an das Entlassmanagement.

Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 € zur Verfügung (§ 42a SGB XI, geprüft am 16.09.2026). Bereits genutzte Beträge werden angerechnet. Kurzzeitpflege ist auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Unterkunft und Verpflegung tragen Sie selbst; dafür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Für ambulante Pflege gilt die Sachleistung Ihres Pflegegrads.

Das ist keine Kostenzusage im Einzelfall. Was für Sie gilt, rechnen wir gemeinsam aus.

Rückruf zur Versorgungsprüfung

Ihr Anliegen: Ich bin unsicher. Ändern

Bitte keine medizinischen Details. Alles Weitere besprechen wir persönlich.

Wir rufen Sie in der Regel innerhalb eines Arbeitstags zurück.

Spamschutz ohne Bilderrätsel. Die Prüfung erfolgt auf unserer Website.

Ihre Anfrage geht per E-Mail an die zuständigen Ansprechpersonen. Die Website speichert keine Anfrageinhalte. Datenschutzhinweise

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen geprüft und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Beträge und Berechnungen dienen der Orientierung; maßgeblich sind die individuell vereinbarten Konditionen und geltenden Regelungen. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.