Ratgeber

Wie gelingt ein Wechsel des Pflegedienstes?

Kurz gesagt

Pflegebedürftige können ihren ambulanten Pflegevertrag nach § 120 Abs. 2 SGB XI jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Vereinbaren Sie den ersten Einsatz beim neuen Dienst verbindlich, bevor Sie die bisherige Versorgung beenden. Welche Leistungen und Formalitäten wir übernehmen können, klären wir vorab mit Ihnen und den zuständigen Stellen.

Fachlich verantwortet: Geschäftsführung

Ihr Recht

Sie bestimmen selbst, mit welchem Pflegedienst Sie welchen Pflegevertrag eingehen. Die Leistungen der Pflegekasse bleiben beim Wechsel unverändert; laufende Verordnungen für Behandlungspflege können auf den neuen Dienst übertragen werden.

So läuft der Wechsel

  1. Gespräch mit uns. Was lief gut, was nicht, was soll anders werden. Wir prüfen, ob Ihre Adresse zu unseren Touren passt.
  2. Übergang planen. Den ersten Einsatz beim neuen Dienst verbindlich abstimmen, anschließend den bisherigen Pflegevertrag kündigen. Nach § 120 Abs. 2 SGB XI können Pflegebedürftige diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Verordnungen, Termine und die Information der Pflegekasse gehören in die Übergabe.
  3. Versorgungsbeginn abstimmen. Wir prüfen den möglichen ersten Einsatz und stimmen den Übergang mit Ihnen ab. Eine lückenlose Anschlussversorgung muss vor dem Wechsel konkret vereinbart sein.

Worauf Sie achten sollten

  • Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der Starttermin mit uns fest vereinbart ist.
  • Bitten Sie den bisherigen Dienst um die aktuelle Pflegedokumentation und den Medikationsplan.
  • Sagen Sie uns ehrlich, was Sie sich anders wünschen. Das ist der wichtigste Teil des Wechsels.

Wechsel besprechen

Ihr Anliegen: Pflege zu Hause (ambulant), Bei mir zu Hause. Ändern

Bitte keine medizinischen Details. Alles Weitere besprechen wir persönlich.

Wir rufen Sie in der Regel innerhalb eines Arbeitstags zurück.

Spamschutz ohne Bilderrätsel. Die Prüfung erfolgt auf unserer Website.

Ihre Anfrage geht per E-Mail an die zuständigen Ansprechpersonen. Die Website speichert keine Anfrageinhalte. Datenschutzhinweise

Quellen

  • Wahlrecht der Versicherten (§ 2 Abs. 2 SGB XI)
  • Ablauf des ambulanten Dienstes der Mülheimer Seniorendienste
  • § 120 Abs. 2 SGB XI – Kündigung des Pflegevertrags: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__120.html (geprüft 03.10.2026)

Sie möchten das für Ihre Situation einordnen? Unser Kundenmanagement hilft: 0208 3081-100, Mo bis Fr 8:00 bis 16:00 Uhr, oder Rückruf wünschen.