Ihr Recht
Sie bestimmen selbst, mit welchem Pflegedienst Sie welchen Pflegevertrag eingehen. Die Leistungen der Pflegekasse bleiben beim Wechsel unverändert; laufende Verordnungen für Behandlungspflege können auf den neuen Dienst übertragen werden.
So läuft der Wechsel
- Gespräch mit uns. Was lief gut, was nicht, was soll anders werden. Wir prüfen, ob Ihre Adresse zu unseren Touren passt.
- Übergang planen. Den ersten Einsatz beim neuen Dienst verbindlich abstimmen, anschließend den bisherigen Pflegevertrag kündigen. Nach § 120 Abs. 2 SGB XI können Pflegebedürftige diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Verordnungen, Termine und die Information der Pflegekasse gehören in die Übergabe.
- Versorgungsbeginn abstimmen. Wir prüfen den möglichen ersten Einsatz und stimmen den Übergang mit Ihnen ab. Eine lückenlose Anschlussversorgung muss vor dem Wechsel konkret vereinbart sein.
Worauf Sie achten sollten
- Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der Starttermin mit uns fest vereinbart ist.
- Bitten Sie den bisherigen Dienst um die aktuelle Pflegedokumentation und den Medikationsplan.
- Sagen Sie uns ehrlich, was Sie sich anders wünschen. Das ist der wichtigste Teil des Wechsels.
Mehr dazu: Wechsel zu den Mülheimer Seniorendiensten.
