Für Angehörige · Mülheim an der Ruhr Pflege zu Hause organisieren

Pflege zu Hause zu organisieren ist vor allem eine Frage der Reihenfolge. Hier sind die Schritte, mit denen es gut anfängt, und die Stellen, an denen wir helfen.

Fünf Schritte

  1. Pflegegrad beantragen. Formlos bei der Pflegekasse, das ist die Krankenkasse. Der Medizinische Dienst begutachtet zu Hause. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen hilft, den Bedarf realistisch zu zeigen.
  2. Leistungen wählen. Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen; Sachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt; beides lässt sich kombinieren. Dazu der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für alle Pflegegrade (Stand 14.09.2026, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
  3. Hilfsmittel und Wohnung anpassen. Pflegebett, Rollator oder Haltegriffe verordnet die Ärztin oder der Arzt; Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet die Pflegekasse monatlich bis zu einem festen Betrag; für Umbauten gibt es Zuschüsse. Wir beraten, was sinnvoll ist.
  4. Beratungsbesuch einplanen. Wer Pflegegeld bezieht, braucht einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Den übernimmt unser ambulanter Dienst.
  5. Entlastung einbauen. Tagespflege an festen Tagen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als Reserve, Hausnotruf für die Sicherheit.

Wobei wir helfen

  • Beim Antrag auf Pflegegrad und beim Widerspruch, wenn das Ergebnis nicht passt.
  • Bei der Frage, welche Kombination aus Pflegegeld, Sachleistung und Tagespflege sich rechnet.
  • Beim Erstgespräch zu Hause, wenn ein Pflegedienst einsteigen soll.

Beratung zur Pflege zu Hause

Ihr Anliegen: Pflege zu Hause (ambulant), Bei mir zu Hause. Ändern

Bitte keine medizinischen Details. Alles Weitere besprechen wir persönlich.

Wir rufen Sie in der Regel innerhalb eines Arbeitstags zurück.

Spamschutz ohne Bilderrätsel. Die Prüfung erfolgt auf unserer Website.

Ihre Anfrage geht per E-Mail an die zuständigen Ansprechpersonen. Die Website speichert keine Anfrageinhalte. Datenschutzhinweise

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen geprüft und erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Beträge und Berechnungen dienen der Orientierung; maßgeblich sind die individuell vereinbarten Konditionen und geltenden Regelungen. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.